Alles hatten Sie für Ihren Umzug doch so schön geplant. Die Helfer sind pünktlich, gut gelaunt und fit wie ein Turnschuh, der LKW geholt und schnell beladen, das Bier für danach steht schon gekühlt bereit. Und dann … steht doch da dieser alte Transporter in der Zufahrt, die bisher doch immer frei war. Vom Besitzer keine Spur und eine Parklücke weit und breit nicht zu ergattern. Mittlerweile ist schon fast eine Stunde vergangen und Sie drehen schon die xte Runde, aber nirgends der Hauch einer Parkmöglichkeit.
Stop !!! Nur geträumt !!!
So sieht es natürlich bei Ihnen nicht aus, denn Sie haben sich ja rechtzeitig um Halteverbotszonen gekümmert.
Bei einem Umzug oder auch einer Entrümpelung ist die Einrichtung einer Halteverbotszone in den meisten Fällen notwendig. Wir bieten unseren Kunden diesen Service an.
Gerade in Großstädten ist die Parkplatzsituation sehr angespannt. Mit der Errichtung einer Halteverbotszone am Beladeort wird garantiert, dass das Fahrzeug direkt vor Ihrem Haus innerhalb der Halteverbotszone parken kann. Somit ist nicht nur ein Parkplatz garantiert, auch die Beladung kann schneller und unkomplizierter stattfinden. An der Entladeadresse kann ebenfalls eine Halteverbotszone für Sie eingerichtet werden.
Die Errichtung einer Halteverbotszone ist genehmigungspflichtig. Wir holen die Genehmigungen bei den entsprechenden Ämtern und Behörden für Sie ein und stellen innerhalb der Frist von 48-96 Stunden vorher, je nach Stadt verschieden, die Schilder rechtzeitig auf.
Diese Frist ist deshalb notwendig, damit der Fahrzeughalter, sollte sich sein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Aufstellens in diesem Halteverbotsbereich befinden, die Möglichkeit hat, dieses rechtzeitig zu entfernen. Deshalb werden von uns auch Aufstellungsprotokolle gefertigt, die nachweisen, wann die Schilder aufgestellt wurden und welche Fahrzeuge sich zu diesem Zeitpunkt innerhalb der Halteverbotszone befanden. Nach dem Umzug entfernen wir die Beschilderung dann wieder ordnungsgemäß.
Wir benötigen innerhalb von Berlin eine Vorlaufzeit von ca. 1-1,5 Wochen, innerhalb von Deutschland ca. 2-3 Wochen und für Länder innerhalb der EU sollte man schon 3-4 Wochen vorsichtshalber einplanen, um die Genehmigungen bei den Ämtern und Behörden einzuholen und die Schilder pünktlich zu stellen. Je früher wir uns um die Erteilung der Genehmigung kümmern können, desto besser ist es natürlich.
Die Kosten einer Halteverbotszone sind innerhalb von Deutschland sehr unterschiedlich. Die Gebühren richten sich nach der für die Genehmigung zuständigen Behörde, die Kosten sind abhängig vom Ort der Aufstellung. Kosten und Gebühren für Halteverbotszonen im Ausland müssen separat angefragt werden, da auch diese von Land zu Land sehr stark variieren.
Sollten Fahrzeuge am Umzugstag dennoch widerrechtlich innerhalb der eingerichteten Halteverbotszone parken, haben wir die Möglichkeit, die Polizei zu informieren, die dann dafür sorgt, dass die Halteverbotszone frei geräumt wird, wenn nicht anders möglich, auch durch Umsetzung der Fahrzeuge. Ein teures Vergnügen für Ignoranten, die neben dem Bußgeld noch die Abschleppkosten zahlen müssen.
Auch wenn Sie Ihren Umzug selbst organisieren und durchführen möchten, aber eine Beschilderung benötigen, übernehmen wir gerne für Sie in Ihrem Namen die Beantragung. Die behördliche Genehmigung einschließlich des Aufstellungsprotokolls übermitteln wir Ihnen rechtzeitig, damit Sie beides für den Fall der Fälle griffbereit haben. Die Genehmigung sollte gut sichtbar hinter der Frontscheibe des Fahrzeuges hinterlegt werden. Die Halteverbotsschilder errichten wir pünktlich an der gewünschten Adresse und entfernen diese zum vereinbarten Termin wieder.
Teilen Sie uns in diesem Fall mit, WANN, WO und WIE LANGE Sie die Beschilderung benötigen.
Halten leicht gemacht für Sie – mit MOVERY.